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Hinweis zu den Abrechnungsarten / Test-Berechtigungen
Bitte beachten!
Voraussetzung für einen kostenfreien NAT/PCR-Test gemäß §4b der aktuellen TestV ist das Vorhandensein eines aktuellen positiven PoC Tests.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Aktuelle Corona Informationen
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Folgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €:
- 6. Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
- 7. Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben,
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Nachfolgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €.
Diese Teststelle übernimmt Ihren Eigenanteil in Höhe von 3,00 € für Sie - somit ist der Test für Sie kostenlos.
- 6. Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
- 7. Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben,
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Folgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Tests:
- 1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- 2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
- 3. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
- 4. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
- 5. Personen nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, die insbesondere Personen besuchen wollen, die zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht sind – sie erhalten ebenfalls einen Anspruch auf Testung bei den Leistungserbringern nach Paragraf 6 Absatz 1 und können damit nach wie vor die bestehenden Testzentren nutzen und
- 8. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind,
- 9. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- 10. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben.
Bitte halten Sie zum Zeitpunkt der Testung die notwendigen Unterlagen (Ausweis, Attest, Mutterpass, positiver Test aus den letzten 14 Tagen, etc.) zur Verifizierung Ihres Anspruchs bereit.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Nachfolgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €.
Ihr Bundesland übernimmt den Eigenanteil in Höhe von 3,00 € für Sie - somit ist der Test für Sie kostenlos.
- 6. Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
- 7. Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben,
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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